Es ist geplant für alle Anwohner in Geilsheim einen Glasfaseranschluss bis ins Haus zu realisieren (Vollausbau). Was bedeutet Vollausbau? Aktuell gräbt die Nahwärme einen Teil des Glasfasernetzes bereits ein. Dieser Teil ist (auch) als Steuerleitung für die Nahwärme notwendig. Vollausbau bedeutet nun, dass das ganze Dorf, also auch Häuser ohne Nahwärme, daran angeschlossen werden.

Möglich wird das zum Einen durch die Synergie mit der Nahwärme, aber auch durch die Gigabit-Förderung des Bundes, die in Bayern durch das Bayerische Breitbandzentrum umgesetzt wird.

Synergie Nahwärme

Die Nahwärme benötigt eine sogenannte „Steuerleitung“ für die Kommunikation im „Intelligenten Netz“. Im Hinblick auf mögliche weitere Nutzungen wurde dies bereits mit Glasfaser als Medium geplant und umgesetzt. Das ergibt nun die Möglichkeit die zukunftssichere Technik als Breitband-Medium für das Internet oder zur Ablesung von Zählerständen zu nutzen.

Gigabit-Förderung

Die Gigabit-Förderung der Bayerischen Staatsregierung strebt eine „flächendeckende Gigabitversorgung in Bayern“ an. Allerdings sind die Fördermittel nur der Kommune zugänglich. Innerhalb der Ausschreibung der Stadt Wassertrüdingen hat sich die Nahwärme Geilsheim mit dem bestehenden Netz angeboten. Das Förderverfahren beinhaltet neun Punkte (Schritte mit Häkchen sind für Geilsheim bereits durchgeführt worden):

  1. ✅ Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
  2. ✅ Markerkundung (Abfrage der vorhandenen Anbieter)
  3. ✅ Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
  4. ✅ Veröffentlichung Auswahlverfahren (Ausschreibung)
  5. 🚧 Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
  6. 🚧 Antrag, Zuwendung
  7. Abschluss Kooperationsvertrag (Anbieter und Kommune)
  8. Fördersteckbrief (Dokumentation)
  9. Projektbeschreibung (Veröffentlichung für 10 Jahre)

Bitte beachten: Der tatsächliche Fortschritt wird auf der Internetseite der Stadt Wassertrüdingen kommuniziert und auf der öffentlichen Seite der Staatsregierung:

Bezüglich Punkt 5 hat am 27.3.2023 der Stadtrat der Stadt Wassertrüdingen der Vorlage Amt2/368/2023 zugestimmt, wie in der Presse wie folgt erläutert wurde:

Zeitlicher Ablauf

Der Beantragung der Förderung folgt eine Prüfung durch den Freistaat. Hierfür sind auf Nachfrage ca. neun Monate notwendig. Erst danach kann der Anbieter seine Kooperationsverträge zeichnen und die Arbeit aufnehmen. Laut Ausschreibung plant er dafür acht Monate ein.